Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen beschlossen – Anna Gorskih: Links wirkt! 

Zur heuti­gen Beschlussfas­sung über das Gesetz zur Weit­er­en­twick­lung der Beruf­sakademie zur Dualen Hochschule Sach­sen im Wis­senschaft­sauss­chuss erk­lärt Anna Gorskih, hochschulpoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Der Weg zur Weit­er­en­twick­lung der Beruf­sakademie zur Dualen Hochschule Sach­sen ist endlich frei. Wir begrüßen sehr, dass die Koali­tion die Gele­gen­heit genutzt hat, um mit ihrem Änderungsantrag eine unser­er langjähri­gen Forderun­gen umzuset­zen: Kün­ftig soll eine ärztliche Bescheini­gung über das Vor­liegen der Prü­fung­sun­fähigkeit für das Abmelden von Prü­fun­gen aus­re­ichen. Nur im Zweifels­fall sollen Studierende eine qual­i­fiziert ärztliche oder amt­särztliche Bescheini­gung vor­legen müssen. Wir haben lange auf den unhalt­baren Zus­tand aufmerk­sam gemacht, dass Studierende für die Prü­fungsab­mel­dung teil­weise sehr per­sön­liche und ver­trauliche Gesund­heits­dat­en an den Prü­fungsauss­chuss über­mit­teln mussten. Die Studieren­den erhal­ten jet­zt Sicher­heit und Daten­schutz. Gut so – Links wirkt!

Aus Sicht der Links­frak­tion bedarf es jedoch noch weit­er­er Änderun­gen bei der grund­sät­zlich begrüßenswerten Umwan­dung der Beruf­sakademie zur Dualen Hochschule. Die Aus­bil­dungsvergü­tun­gen für die Dual­studieren­den sind in hohem Maße unter­schiedlich (Druck­sache 7/11197). Die Vergü­tung pro Monat beträgt brut­to zwis­chen 400 und 3.500 Euro je Prax­is­part­ner­in oder Prax­is­part­ner laut Ver­trag. Es ist daher notwendig, geset­zlich eine Min­destaus­bil­dungsvergü­tung festzuschreiben, um allen dual Studieren­den eine faire Vergü­tung zu garantieren. Die Kon­ferenz Säch­sis­ch­er Studieren­den­schaften (KSS) und die IG Met­all unter­stützen diese Forderung. Sach­sen darf sich nicht gegen mehr soziale Sicher­heit und Min­dest­stan­dards versper­ren. Lieber sollte die Koali­tion dem Beispiel ander­er Bun­deslän­dern wie Thürin­gen fol­gen, die eine Min­destaus­bil­dungsvergü­tung haben – wie  der Präsi­dent der Dualen Hochschule Gera-Eise­nach (DHGE), Prof. Dr. Utecht, bestätigte. 

Weit­er­hin fordern wir die Abschaf­fung der Anwe­sen­heit­spflicht für dual Studierende, die der Geset­ze­sen­twurf bish­er vor­sieht. Studierende ler­nen völ­lig unter­schiedlich. Einige ver­ar­beit­en den Stoff am besten in der Vor­lesung, anderen reicht es, Mate­ri­alien selb­st durchzuar­beit­en. Die Entschei­dung, wie Wis­sen erlangt wird, muss in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Studieren­den liegen. Anwe­sen­heit­spflicht­en sind außer­dem sozial ungerecht: Studierende mit Behin­derun­gen oder chro­nis­chen Krankheit­en, mit Kindern oder zu pfle­gen­den Ange­höri­gen, oder Studierende, die sich in demokratis­chen oder gesellschaftlichen Gremien engagieren, fällt es schw­er­er, sie zu erfüllen.

Der heute beschlossene Geset­ze­sen­twurf wird nun im Plenum zur Abstim­mung gestellt. Wir wer­den unsere Forderun­gen dem Land­tag vor­legen, damit dual Studierende auch in Sach­sen gute Stu­di­en- und Arbeits­be­din­gun­gen vorfind­en.“