Anna Gorskih: Die Koalition sollte unserem Entwurf zur Senkung des Wahlalters zustimmen – keine Angst vor den Jugendlichen!

Mor­gen stimmt der Land­tag über den Geset­zen­twurf der Links­frak­tion ab (Druck­sache 7/12706), den 16- und 17-Jähri­gen in Sach­sen nicht nur die Teil­nahme an der Europawahl zu ermöglichen, son­dern sie auch bei Kom­mu­nal- und Land­tagswahlen sowie in die Volks­ge­set­zge­bung einzubeziehen. Dazu sagt Anna Gorskih, demokratiepoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Die Mehrheit der Bun­deslän­der hat das Wahlal­ter bei Kom­mu­nal­wahlen auf 16 Jahre gesenkt. Sach­sen hinge­gen steuert auf eine Sit­u­a­tion zu, bei der die 16- und 17-Jähri­gen am 9. Juni 2024zwar das Europa­parla­ment wählen, aber nicht an den unmit­tel­bar bedeut­samen Entschei­dun­gen vor Ort teil­nehmen dür­fen. Das wäre absurd. Mit Berlin hat kür­zlich ein weit­eres Land mit CDU-Regierungs­beteili­gung das Wahlal­ter für Jugendliche auf 16 Jahre gesenkt. Inzwis­chen ist der Anblick der sich gegen die Absenkung des Wahlal­ters stem­menden säch­sis­chen Union nur noch pein­lich.

Auch in der Anhörung im Land­tag wurde deut­lich, dass wir wed­er an den Alters­gren­zen der Strafmündigkeit noch an der Alters­gren­ze für den Führerschein oder an der generellen Volljährigkeit etwas ändern müssen, wenn wir das Kom­mu­nal- und Land­tagswahlrecht ab 16 ein­führen. Das sind Scheinar­gu­mente.

Wer schon früh mitwählen darf, kann und wird sich auch später regelmäßig beteili­gen. Je früher man mit dem Wählen begin­nt, desto selb­stver­ständlich­er wird es später sein. Die Senkung des Wahlal­ters ist also ein über­fäl­liger Schritt und ein wichtiger Beitrag nicht nur zur poli­tis­chen Mitbes­tim­mung der jun­gen Gen­er­a­tion, son­dern auch zur Sicherung der Demokratie als Ganzes. Die CDU muss ihre Block­ade­hal­tung aufgeben. Es ist unglaub­würdig, wenn sie jun­gen Men­schen die Reife zum Wählen abspricht. 16-Jährige dür­fen ohne Beschränkun­gen Mit­glied der CDU wer­den, in Sach­sen die CDU dann aber nicht wählen. Das Wahlrecht ist ein Grun­drecht und ste­ht allen Men­schen ohne ‚Qual­i­fika­tion­sprü­fung‘ zu!“