Haasenburg-Skandal – Wegsperren von Kindern und Jugendlichen war und ist keine Lösung

Die Bun­de­sar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Kind­heit und Jugend in der Partei DIE LINKE sowie das bun­desweite Aktions­bünd­nis gegen geschlossene Unter­bringung haben das Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts Cot­tbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betrieb­ser­laub­nis für die Heime der Haasen­burg GmbH rechtswidrig gewe­sen sei, fas­sungs­los zur Ken­nt­nis genom­men. Anlässlich dieses Urteils haben wir die Stel­lung­nahme “Insti­tu­tionellen Miss­brauch in der Jugend­hil­fe aufar­beit­en und über­winden statt deck­en und recht­fer­ti­gen” for­muliert. Gemein­sam mit 14 Organ­i­sa­tio­nen und weit über 100 Erstunterzeichner:innen in 24 Stun­den – darunter Betrof­fene, Praktiker:innen der Jugend­hil­fe sowie Vertreter:innen aus Wis­senschaft, Poli­tik und Gew­erkschaften – drän­gen wir darauf, das Ver­fahren in die näch­ste Instanz zu brin­gen und dort rev­i­dieren zu lassen sowie die Opfer der insti­tu­tionellen Gewalt in den Heimen der Haasen­burg GmbH endlich zu entschädi­gen.

Der Text der Stel­lung­nahme ist im Fol­gen­den zu find­en sowie hier als PDF abruf­bar: Stel­lung­nahme Haasen­burg-Urteil – BAG Kind­heit und Jugend der LINKEN und des bun­desweit­en Aktionsbündnis_final (08.12.23)

Sie kann auf fol­gen­der Seite auch weit­er unterze­ich­net wer­den: www.openpetition.de/!kthcr

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