Hochschulgesetz im Ausschuss mit Änderungen beschlossen – Links wirkt!

Am heuti­gen Tag wurde im Auss­chuss für Wis­senschaft, Hochschule, Medi­en, Kul­tur und Touris­mus der Entwurf für ein neues Hochschulge­setz beschlossen. Dieser soll im kom­menden Plenum des säch­sis­chen Land­tags beschieden wer­den.  Dazu sagt die hochschulpoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Anna Gorskih:

„Wir freuen uns, dass der Änderungsantrag der Koali­tion einige unser­er Vorschläge zu Änderun­gen im Geset­zen­twurf aufn­immt. Die Anhörung dazu im März und unser Antrag zum Diskri­m­inierungss­chutz von Studieren­den (Drs. 7/8995) haben Wirkung gezeigt. Auf den Druck von Studieren­den­vertre­tun­gen wie unser­er Frak­tion wer­den Studierende nun unter den Schutz des All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­set­zes gestellt.

Eben­so über­fäl­lig war die seit langem von uns geforderte Aufhe­bung der Beschränkung von Prü­fungsver­suchen. Mit dem Änderungsantrag der Koali­tion wird den Hochschulen zumin­d­est die Möglichkeit gegeben, mehr als drei Prü­fungsver­suche vorzuse­hen. Zwar ist das ein Schritt in die richtige Rich­tung, allerd­ings noch nicht kon­se­quent genug.

Das jet­zt beschlossene Ori­en­tierungsstudi­um hat­ten wir vor fünf Jahren in einem Geset­ze­sen­twurf (Drs 6/9585) gefordert. Während wir eine Beauf­tra­gung für Inklu­sion vorschlu­gen, beantragte die Koali­tion die Auf­nahme ein­er Beauf­tra­gung für Studierende mit Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankun­gen.

Der heute beschlossene Geset­ze­sen­twurf ist ein wichtiger Schritt. Den­noch: Wir hät­ten uns nach dem lan­gen Warten auf die Nov­el­lierung mehr erhofft. Es wer­den lediglich die notwendig­sten Schritte getan, aber keine zukun­ftsweisenden Änderun­gen vorgenom­men — schade! Unsere Ideen und Vorschläge wer­den wir weit­er­hin ver­fol­gen — dies selb­stver­ständlich auch im Land­tag.“