Gesetz lückenhaft, Regelungen ungenügend – Diskriminierungsschutz für Studierende sichern!

Im Zusam­men­hang mit der #MeToo-Bewe­gung wur­den die The­men sex­u­al­isierte Diskri­m­inierung, Beläs­ti­gung und Gewalt in den Fokus der Debat­te gerückt. Bil­dung ist ausweis­lich der jüngst veröf­fentlicht­en Studie „Diskri­m­inierung erlebt?“ der­jenige Lebens­bere­ich in Sach­sen, in dem Men­schen am häu­fig­sten Diskri­m­inierung erfahren (49 Prozent). Jedoch wer­den nur 1–4 Prozent der Vor­fälle gemeldet. Der Auss­chuss für Wis­senschaft, Hochschule, Medi­en, Kul­tur und Touris­mus hörte gestern Sachver­ständi­ge zum Antrag der Links­frak­tion „#MeToo in Sci­ence“, der den Diskri­m­inierungss­chutz für Studierende an säch­sis­chen Hochschulen sich­ern soll (Druck­sache 7/8995). Die Staat­sregierung wird aufge­fordert, ein Diskri­m­inierungsver­bot mit dem aus­drück­lichen Ver­bot von sex­ueller Beläs­ti­gung und Gewalt gegenüber Studieren­den im Hochschulge­setz zu ver­ankern und unab­hängige Beschw­erdestellen sowie unab­hängige Melde­v­er­fahren einzuricht­en, die betrof­fene Studierende und Beschäftigte unter­stützen. „Dimen­sio­nen der Vielfalt kön­nen zu Dimen­sio­nen der Diskri­m­inierung wer­den,“ erk­lärte die sachver­ständi­ge Per­son Fay Uhlmann (Referent*in für Fem­i­nis­mus Kon­ferenz Säch­sis­ch­er Studieren­den­schaften (KSS), queere Peer­ber­atung TU Dres­den).

Die gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Sarah Bud­de­berg, erk­lärt:

„Auch die säch­sis­chen Hochschulen sind auf­grund herrschen­der Macht­struk­turen und Abhängigkeitsver­hält­nisse anfäl­lig für Diskri­m­inierung. Viele Studierende bericht­en von solchen Erfahrun­gen. Jedoch reichen Unter­stützungsange­bote nicht aus und es gibt Geset­zes­lück­en bezüglich des Diskri­m­inierungss­chutzes für Studierende. Im All­ge­meinen Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz ist zwar ein Ver­bot diskri­m­inieren­der Beläs­ti­gung nach § 3 Absatz 3 AGG für Beschäftigte im Hochschul­bere­ich ver­ankert, nicht jedoch für Studierende. Diese Schut­zlücke wollen wir schließen.“

Anna Gorskih, Sprecherin für Hochschulpoli­tik, fügt hinzu:

„Im Koali­tionsver­trag ver­spricht die Koali­tion, geset­zliche Lück­en im Diskri­m­inierungss­chutz zu schließen. Die KSS fordert geset­zlich geregelte Gle­ich­stel­lung und auch die Sachver­ständi­gen der gestri­gen Anhörung sind sich über­wiegend einig, dass Studierende vor Diskri­m­inierung geschützt wer­den müssen! Das Hochschulge­setz muss drin­gend dahinge­hend geän­dert wer­den. Deshalb stre­it­en wir für Änderun­gen am Regierungsen­twurf für ein neues Hochschulge­setz. Außer­dem muss die Staat­sregierung den Hochschulen zusät­zliche Mit­tel zur Ver­fü­gung stellen, damit diese Strate­gien und Struk­turen zur wirk­samen Bekämp­fung und Zurück­drän­gung jeglich­er For­men von Diskri­m­inierung etablieren kön­nen. Einige Bun­deslän­der haben bere­its Maß­nah­men ergrif­f­en und entsprechende geset­zliche Regelun­gen gefun­den.“