Weg mit der verrufenen Praxis der Polizeiwillkür! — Warum der Puschkinplatz kein „verrufener Ort“ ist.

Zur Diskus­sion über die mögliche Ein­stu­fung des Puschk­in­platzes in Riesa als ein „ver­rufen­er” bzw.  „gefährlich­er Ort“ erk­lären Abge­ord­nete und lokale Poli­tik­er von DIE LINKE ihre Ablehnung.

Anna Gorskih, für den Land­kreis Meißen zuständi­ge Abge­ord­nete im Säch­sis­chen Land­tag: „Das bloße Gerücht vom Dro­gen­han­del ist also offen­bar Anlass genug, um anlass­lose Maß­nah­men zu fordern. Denn genaue Dat­en oder Fak­ten kön­nen wed­er Polizei, noch andere Sor­gen­träger benen­nen. Ich sehe in diesem Ver­such, den Puschk­in­platz als „ver­rufe­nen Ort“ zu deklar­i­eren, nicht nur einen unver­hält­nis­mäßi­gen Ein­griff in die Frei­heit­srechte, son­dern auch einen völ­lig falschen Ansatz, der krim­i­nal­isiert und bestraft, statt präven­tiv zu arbeit­en und Men­schen zu helfen. Statt har­ter Hand für Sicher­heits­be­hör­den, die lediglich Symp­tome bekämpfen wollen, braucht es z.B. Street­work und Hil­f­sange­bote, um die Ursachen für „Dro­genkrim­i­nal­ität“ anzuge­hen. Das heißt auch: Präven­tion von Krim­i­nal­ität durch Bekämp­fung von Armut und sozialer Aus­gren­zung, statt Repres­sion.“

Juliane Nagel, dro­gen­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE. Im Säch­sis­chen Land­tag führt weit­er aus: “Das Kon­strukt der „gefährlichen Orte“ unter­läuft die Prinzip­i­en eines demokratis­chen Rechtsstaats. Nicht das indi­vidu­elle Ver­hal­ten eines Men­schen macht ihn gegebe­nen­falls verdächtig, son­dern schon sein Passieren von als „gefährlich“ kon­stru­ierten Orten beziehungsweise sein Aufhal­ten dort. Aus der Prax­is wis­sen wir, dass wer visuell oder habituell aus ein­er gesellschaftlichen Norm fällt, viel schneller in den Fokus der Polizei gerät. Dies kann beson­ders sozial Benachteiligte, alter­na­tiv ausse­hende Men­schen und Migrant*innen betr­e­f­fen. Das ist ein Parade­beispiel für polizeiliche Willkür.”

Christoph Giesler, jugend­poli­tis­ch­er Sprech­er von DIE LINKE. Kreisver­band Meißen ergänzt: „Dass der Puschk­in­platz als „ver­rufen­er Ort“ eingestuft wer­den soll, ist unver­ständlich und nicht nachvol­lziehbar. Die geplante Ein­stu­fung wird nicht für mehr Sicher­heit führen, son­dern eher dazu beitra­gen, dass das sub­jek­tive Sicher­heits­ge­fühl der Einwohner*innen aus Riesa neg­a­tiv bee­in­flusst wird. Ich fordere alle Beteiligten dazu auf, die Idee wieder in die Schublade zu steck­en und nochmal zu über­legen, wie dieser Platz attrak­tiv für alle Men­schen gestal­tet wer­den kann. Denn das geht auch ohne Grun­drecht­se­in­griffe, Ausleuch­tung und über­flüs­sige Polizeipräsenz.“

Zum Hin­ter­grund: Die Säch­sis­che Zeitung berichtete, dass der Puschk­in­platz in Riesa zu einem soge­nan­nten „ver­rufe­nen Ort“ bzw. „gefährlichen Ort“ erk­lärt wer­den solle, wenn es nach der Riesaer Polizei gin­ge. An diesen Orten, die in § 19 Abs. 1 des Säch­sis­chen Polizeige­set­zes normiert sind, kann die Polizei ver­dacht­sun­ab­hängig und anlass­los Per­son­alien fest­stellen und Per­so­n­en durch­suchen, ohne dass ein konkreter Straftatver­dacht beste­ht. Begrün­det wird das damit, dass der Puschk­in­platz eventuell für Dro­gen­deals benutzt werde. (Link zum Artikel)