Steinharte“ Erziehung mit Ohrfeige? Glauchauer Oberbürgermeister Marcus Steinhart sollte sofort zurücktreten!

Am 30. August schlug und belei­digte der Glauchauer Ober­bürg­er­meis­ter Mar­cus Stein­hart (CDU) einen Mitschüler seines Sohnes. Das Lan­drat­samt Zwick­au hat jet­zt beglei­t­end zu den strafrechtlichen Ermit­tlun­gen ein Diszi­pli­narver­fahren gegen Stein­hart ein­geleit­et. Dazu erk­lärt Anna Gorskih, kinder- und jugend­poli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag:

„Es macht fas­sungs­los, dass ein Man­dat­sträger gegenüber einem Kind Gewalt angewen­det hat. Die gewalt­freie Erziehung ist in Deutsch­land seit über 20 Jahren bun­des­ge­set­zlich ver­ankert und sollte auch unab­hängig davon selb­stver­ständlich sein. Das ste­ht im engen Zusam­men­hang mit der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion. Lei­der sehen immer noch zu viele Men­schen kör­per­liche Bestra­fung im Zweifels­fall als ange­bracht an – zu ihnen gehört offen­bar auch der Glauchauer Ober­bürg­er­meis­ter. Dass ein ander­er Schüler seinen Sohn gemobbt habe, ist keine Entschuldigung dafür, dass ein erwach­sen­er Mann gegenüber einem Kind die Kon­trolle ver­liert und Gewalt nachträglich auch noch bagatel­lisierend als ‚eine gedachtelt‘ abtut. Ich habe Ver­ständ­nis dafür, dass Stein­hart sein Kind gegen Mob­bing vertei­di­gen will, aber dazu ste­hen gewalt­freie Wege offen – und ger­ade Erwach­sene soll­ten diesel­ben nicht ver­lassen.

Es ist ein zusät­zlich­er Skan­dal, dass sich die CDU im Kreis Zwick­au mit ein­er faden­scheini­gen Begrün­dung und dem Ver­weis auf das Mob­bing des Sohnes hin­ter ‚ihren‘ Bürg­er­meis­ter stellt. Ein Bürg­er­meis­ter han­delt auch dann nicht pri­vat, wenn er eine Gewalt­tat nicht unmit­tel­bar im Amt verübt. Als Bürg­er­meis­ter und Wahlbeamter ist und bleibt der den Bürg­erin­nen und Bürg­ern ver­ant­wortlich. Es ist fol­gerichtig, dass das Lan­drat­samt Zwick­au ein Diszi­pli­narver­fahren ein­geleit­et hat, aber das reicht nicht. Stein­hart muss sofort zurück­treten. Sein Ver­hal­ten ver­höh­nt die Anstren­gun­gen im Bere­ich Kinder­schutz und Gewalt­präven­tion und stärkt diejeni­gen, die meinen, eine ‚kleine‘ Ohrfeige ‚hätte noch nie­man­dem geschadet‘. Gewalt gegenüber Kindern gehört ein für alle Mal geächtet und Stein­hart dementsprechend nicht in ein poli­tis­ches Amt.

Mit seinem Ver­hal­ten ist Ober­bürg­er­meis­ter Stein­hart in Deutsch­land lei­der nicht alleine: Eine aktuelle Studie von UNICEF zeigt, dass die Akzep­tanz von Kör­per­strafen in den let­zten 20 Jahren zwar stark zurück­ge­gan­gen ist, aber lei­der trotz­dem noch jede und jed­er Sech­ste Ohrfeigen in der Erziehung für ange­bracht hält. Die weit­ere Stärkung des Kinder­schutzes und die niedrigschwellige Sen­si­bil­isierung für das The­ma Kinder­recht auf gewalt­freie Erziehung bleiben notwendig. Um die Rechte von Kindern zu stärken, fordern wir seit Jahren, diesel­ben im Grundge­setz zu ver­ankern.“