Wie lange dürfen aus der Ukraine geflüchtete Studierende und Wissenschaftsangehörige bleiben, Herr Gemkow?

Hin­ter­grund

Per­so­n­en mit vorüberge­hen­dem Aufen­thaltssta­tus in der Ukraine, wozu auch Men­schen mit einem Stu­di­en­vi­sum zählen, steck­en gegen­wär­tig in ein­er rechtlichen Grau­zone, da diese Per­so­n­en­gruppe im EU-Rats­beschluss zur vorüberge­hen­den Schutzgewährung von aus der Ukraine ver­triebe­nen Per­so­n­en in der Europäis­chen Union nicht mitbe­dacht wurde. Es liegt dem­nach im Ermessen des jew­eili­gen EU-Mit­glied­staates, ihnen mit einem nicht dauer­haften Aufen­thalt­sti­tel in der Ukraine Anspruch auf vorüberge­hen­den Schutz in der EU zu gewähren.

Zu den Aus­führun­gen von Wis­senschaftsmin­is­ter Gemkow zur Sit­u­a­tion ukrainis­ch­er Studieren­der in Sach­sen erk­lärt Anna Gorskih, hochschulpoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Laut Min­is­ter Gemkow haben bish­er 3.150 aus der Ukraine geflüchtete Men­schen Inter­esse an einem Studi­um in Sach­sen angemeldet. Gestern hat­te er mir in sein­er Antwort auf meine  Anfrage (Druck­sache 7/9575) noch die Zahl 2.799 genan­nt – die Lage ist offen­sichtlich dynamisch. Es ist schön und gut, dass der Min­is­ter heute Zahlen präsen­tiert hat, aber er lässt die wichtig­ste Frage unbeant­wortet: Was passiert mit den Studieren­den aus den Drittstaat­en, wenn sie sich nur bis zum 31. August 2022 legal in Deutsch­land aufhal­ten kön­nen?

Es gibt die weitre­ichende Möglichkeit, den Schutzs­ta­tus für geflüchtete Studierende aus Drittstaat­en, die ihr Studi­um hier been­den möcht­en, über den §23 Abs. 1 Aufen­thG umzuset­zen. Das Wis­senschafts- und das Innen­min­is­teri­um soll­ten als ober­ste Lan­des­be­hör­den den Aufen­thalt aus völk­er­rechtlichen oder drin­gen­den human­itären Grün­den im Ein­vernehmen mit dem Bun­desin­nen­min­is­teri­um ermöglichen und anord­nen, dass Per­so­n­en mit einem Arbeits- oder Stu­di­en­vi­sum in der Ukraine eine Aufen­thalt­ser­laub­nis in Deutsch­land erteilt wird. Wir haben die Staat­sregierung aufge­fordert (Druck­sache 7/9374) das zu tun und gegenüber der Bun­desregierung und im Bun­desrat darauf hinzuwirken, dass die organ­isatorischen und rechtlichen Vorkehrun­gen getrof­fen wer­den. Wir kön­nen doch nie­man­den ab dem 1. Sep­tem­ber zurück nach Afghanistan schick­en, wo die Per­son doch ger­ade vor einem anderen Krieg geflo­hen ist!

Der Min­is­ter rühmt sich, dass Infor­ma­tio­nen über die Auf­nahme eines Studi­ums jet­zt auch auf Ukrainisch ver­füg­bar sind – das ist allerd­ings das einzige, was die Staat­sregierung bish­er neben der Öff­nung des Agri­co­la-Stipendi­ums selb­st umge­set­zt hat. Doch das hil­ft den Studieren­den und Wis­senschaft­sange­höri­gen aus den Drittstaat­en nicht. Die schnelle Reak­tion der Hochschulen, die im Rah­men ihrer Möglichkeit­en Unter­stützung und Hil­fe bere­it­stellen, ist aller Ehren wert. Aber es braucht langfristige poli­tis­che Lösun­gen, die einzig und allein in den Hän­den der Staat­sregierung liegen. Mor­gen im Land­tag kön­nen der Min­is­ter und die Koali­tions­frak­tio­nen, die unseren Antrag im Auss­chuss am 11. April ablehn­ten, zeigen, wie wichtig ihnen der Schutz der geflüchteten Studieren­den und Wis­senschaft­sange­höri­gen ist. Wir wer­den dazu unseren Antrag aus der Sam­mel­druck­sache her­aus­lösen und ihn zur Abstim­mung im Plenum stellen.“