Koalition kleckert bei Hochschulnovelle, statt endlich zu klotzen — Datenschutzbedenken inklusive

Zur heuti­gen Beratung des Geset­zen­twurfs zur Änderung des Hochschul­frei­heits­ge­set­zes im Auss­chuss für Wis­senschaft, Hochschule, Medi­en, Kul­tur und Touris­mus erk­lärt die hochschulpoli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, Anna Gorskih:

„Heute war mal wieder ein­mal Kleck­ern statt Klotzen ange­sagt: Statt ein­er voll­mundig für 2020 angekündigten Reform des Hochschul­frei­heits­ge­set­zes, serviert die Koali­tion seit über zwei Jahren nur kleine Körnchen von pan­demiebe­d­ingt notwendig gewor­de­nen Änderun­gen und feiert sich für diese “Reförm­chen”. Neben der Ent­täuschung, dass es sich auch heute wieder nur um wenige Änderun­gen im Hochschul­frei­heits­ge­setz und nicht um eine grund­sät­zliche und notwendi­ge Reform han­delt, kri­tisieren wir vor allem, dass die Koali­tions­frak­tio­nen in ihrem Geset­ze­sen­twurf und den dazu ein­gere­icht­en Änderungsanträ­gen wesentliche Forderun­gen der Lan­desstudieren­den­vertre­tung nicht aufgenom­men haben.

Die Teil­nahme an dig­i­tal­en Prü­fun­gen unter Videoauf­sicht ist nach der heuti­gen Änderung zwar für alle Studieren­den frei­willig, aber der Ein­satz von Überwachungssoft­wares wird im Geset­zen­twurf nicht expliz­it aus­geschlossen. Deren Ein­satz werten wir als einen großen Ein­griff in die Per­sön­lichkeit­srechte der zu Prüfend­en. Das heißt, dass während ein­er dig­i­tal­en Prü­fung nicht nur die Studieren­den, son­dern auch das gesamte Zim­mer sowie die Arbeits­fläche gefilmt wer­den dür­fen. Es geht sog­ar so weit, dass Überwachungssoft­ware, wie beispiel­sweise Proc­to­rio, die gefilmten Auf­nah­men auswertet.

Die dafür notwendi­gen daten­schutzrechtlichen Bedin­gun­gen sollen die Hochschulen fakultät­süber­greifend selb­st schaf­fen. Das bedeutet wieder einen Flick­en­tep­pich aus unter­schiedlichen Regelun­gen. Warum wer­den keine ein­heitlichen Min­dest­stan­dards für alle Hochschulen in Sach­sen fest­gelegt? Oder macht es einen Unter­schied beim Daten­schutz, ob man in Mit­twei­da oder in Leipzig studiert?

Auch bei der Ver­längerung der Regel­stu­dien­zeit gab es keine Ein­sicht der Koali­tions­frak­tio­nen beim Vorschlag der Lan­desstudieren­den­vertre­tung – stattdessen wird willkür­lich ein Zeitraum von bis zu drei Semes­tern fest­gelegt. Die Coro­na-Pan­demie begleit­et die Studieren­den jet­zt schon vier Semes­ter. Das Studi­um geht zwar unter diesen Bedin­gun­gen irgend­wie weit­er, es gibt jedoch viele Studierende, die mit der Pan­demie vor anderen per­sön­lichen Her­aus­forderun­gen standen bzw. ste­hen und deshalb nicht so schnell wieder in den All­t­ag find­en. Das sollte Berück­sich­ti­gung find­en, statt unnötig weit­er Druck aufzubauen. Ein richtiger Schritt wäre aus unser­er Sicht, die Regel­stu­dien­zeit endlich gän­zlich abzuschaf­fen.