Hochschulen in Zeiten von Corona

Bundesebene: Frau Karliczek kriegt nix gebacken

Mit dem Aus­bruch der Coro­na-Pan­demie in Deutsch­land und den ab Mitte März getrof­fe­nen Eindäm­mungs­maß­nah­men sind mit der Schließung von Restau­rants, Hotels, Bars und etlichen anderen Bere­ichen des öffentlichen Lebens für viele Studieren­den die Jobs wegge­brochen. Laut ein­er repräsen­ta­tiv­en Umfrage haben rund 40 Prozent der deutschen Studieren­den durch die Coro­na-Krise ihren Job ver­loren. Der Per­sonal­dien­stleis­ter Zen­job hat­te bun­desweit 1837 Studierende bun­desweit befragt. 22 Prozent der Befragten kon­nten nach dem Job­ver­lust ihre Miete und ihre Rech­nun­gen nicht mehr zahlen und mussten sich Geld bei ihrer Fam­i­lie oder bei Fre­un­den lei­hen. Ein Drit­tel der Befragten macht sich sehr große Sor­gen über die eigene finanzielle Sit­u­a­tion. (http://gleft.de/3R3).

Studierende arbeit­en vor allem in Bere­ichen, die auf Grund der Coro­na-Pan­demie als erstes von der Schließung betrof­fen waren (Cafés, Restau­rants, Bib­lio­theken, kul­turelle Ein­rich­tun­gen, etc.). Während nun auf Bun­de­sebene schnell üppige Hil­f­s­pakete geschnürt wur­den, um Lufthansa und Co. zu helfen, ist bei den Studieren­den das Gegen­teil der Fall.

Der Bund stellt lediglich Kred­ite und viel zu wenige finanzielle Mit­tel für Soforthil­fen zur Ver­fü­gung. Konkret sieht das so aus: Für bedürftige Studierende stellt die Bun­desregierung ger­ade mal 100 Mil­lio­nen Euro für Nothil­fe­fonds bere­it. Die Auszahlung soll über die Studieren­den­werke laufen. Bis jet­zt gibt es noch immer keine Möglichkeit­en diese zu beantra­gen. Prob­lema­tisch ist außer­dem, dass die Hil­fen auf eine Höhe von max­i­mal 500 Euro pro Per­son und pro Monat gedeck­elt und max­i­mal für drei Monate aus­gezahlt wer­den. Zur Verdeut­lichung: in Deutsch­land gibt es 2,89 Mil­lio­nen Studierende, davon sind 750.000 Studierende auf Neben­jobs angewiesen und die ohne Job in eine finanzielle Not­lage ger­at­en. Das heißt pro Stu­di stellt der Bund also ger­ade mal ca. 133,33 Euro zur Ver­fü­gung. Hinzu kommt, dass für die Beantra­gung ein Nach­weis der Bedürftigkeit in Form von Kon­toauszü­gen notwendig ist. Das heißt, wer mehr als 500 Euro auf dem Kon­to hat, bekommt nix, wer 400 Euro auf dem Kon­to hat bekommt 100 Euro usw.

Aber es gibt noch ein weit­eres „Hil­f­sange­bot“: Studierende kön­nen einen Kred­it bei der Kred­i­tanstalt für Wieder­auf­bau (KfW) beantra­gen. Die Bedin­gun­gen für dieses „zinslose Dar­lehen“ sind unglaublich. Beantragt wer­den kön­nen lediglich 650 Euro/Monat, im Zeitraum von Mai 2020 bis März 2021. Nur in dieser Auszahlungsphase ist der Kred­it zins­frei. Aus­ländis­che Studierende (mit Wohn­sitz in Deutsch­land) kön­nen den Kred­it zudem erst ab Juli 2020 beantra­gen. Außer­dem gel­ten die üblichen Bedin­gun­gen des KfW-Kred­its. Das heißt zum Einen, dass nach im zweit­en Auszahlungs­jahr bere­its Zin­sen in Höhe von 4,27 Prozent anfall­en. Zum Ver­gle­ich: für viele Wirtschafts­bere­iche gab es hinge­gen rück­zahlungs­freie Zuschüsse, für Studierende jedoch zurück­zuzahlende und mit über­höht­en Zin­sen belegte Kred­ite – verdeut­licht gut die Pri­or­itätenset­zung, oder? Das heißt aber auch weit­er­hin, dass alle Studieren­den ab dem 11. Fachse­mes­ter keinen Kred­it erhal­ten. Aus­geschlossen ist auch, wer an ein­er Beruf­sakademie studiert oder über 45 Jahre alt ist. Auch wer einen Stu­di­en­gang im Aus­land studiert, ist auch raus.

Die Lösung des BMBF für die wirk­lich prekäre Sit­u­a­tion der Studieren­den ist also Kred­i­tauf­nahme. Man soll sich also auf­grund von nicht selb­st ver­schulde­ter Umstände mit Kred­iten ver­schulden, um das Studi­um fortzuset­zen zu kön­nen? Genau. Die „Alter­na­tive“ wäre für Viele das Studi­um man­gels ander­er Finanzierungsalter­na­tiv­en gän­zlich aufzugeben. Denn nur wenige Studierende kön­nen sich ihr Studi­um durch BAföG finanzieren und alle Vorschläge, das BAföG in der aktuellen Krise zu öff­nen, sind an der Bun­des­bil­dungsmin­is­terin abgeprallt. Unfass­bar!

Die Fol­gen: Es sind nun bere­its 3 Monate ver­gan­gen und noch immer ist keine Nothil­fe an Studierende aus­gezahlt wor­den. 3 Monate! Das ist 3 mal Miete, 3 mal Stromkosten, 3 mal Handy- und Inter­ne­trech­nung, Leben­shal­tungskosten wie Ernährung usw. Von ein­er Soforthil­fe kann also beim besten Willen nicht mehr die Rede sein. Für viele Studieren­den wird also die finanzielle Belas­tung von Tag zu Tag schlim­mer und zieht exis­ten­tielle Prob­leme nach sich. Und wer kann schon mit vollem Elan sein Studi­um weit­er­führen, wenn nicht sich­er ist, wie man die kom­menden Monate über­leben, Miete uns Essen bezahlen soll?

Mit dieser Igno­ranz der finanziellen Prob­leme der Studieren­den geht auch ein fol­gen­schw­eres Sig­nal an alle, die in Zukun­ft ein Studi­um aufnehmen wollen. Sie wis­sen nun, in schwieri­gen Zeit­en, wer­den sie allein gelassen. Die Bil­dung­sun­gerechtigkeit nimmt damit weit­er zu. Studierende aus Arbeiter*innenfamilien wer­den es fol­glich noch schw­er­er haben, sich für ein Studi­um zu entschei­den und dieses zu finanzieren.

Mit Recht fordern Studieren­den­vertre­tun­gen, ‑ini­tia­tiv­en und auch wir den Rück­tritt der Bun­des­bil­dungsmin­is­terin Kar­liczek. Für Studierende in Not hat sie jeden­falls nichts getan und ihre pure Unken­nt­nis von stu­den­tis­chen Lebensla­gen sowie des Prob­le­maus­maßes bewiesen.

Landesebene: Auch in Sachsen – Wenig Hoffnung auf ausreichende Unterstützung für Studierende und Mitarbeiter*innen.

Auch die säch­sis­chen Studieren­den sind von den Entwick­lun­gen auf Bun­de­sebene betrof­fen und lei­den unter den Fol­gen der Coro­na-Pan­demie. In Sach­sen haben viele Studieren­den eben­falls ihren Neben­job ver­loren, müssen ihr Studi­um von zu Hause aus organ­isieren und einige müssen neben­bei ihre Kinder betreuen oder Ange­hörige pfle­gen.

Welche Auswirkun­gen die Ein­schränkun­gen auf die Studieren­den, die wis­senschaftlichen und kün­st­lerischen Mitarbeiter*innen sowie auf die Hochschulen hat, und welche Unter­stützung die Staat­sregierung bere­it­stellt, habe ich regelmäßig im Auss­chuss für Wis­senschaft, Hochschulen, Medi­en, Kul­tur und Touris­mus nachge­fragt. Infor­ma­tio­nen erhielt ich kaum und wenn doch, dann zeugten sie eben­falls von schlichter Unken­nt­nis der Prob­lem­la­gen der Betrof­fe­nen.

Die Entschei­dun­gen, wie die Hochschulen mit der Sit­u­a­tion umge­hen, wur­den auf unter­schiedlichen Wegen getrof­fen. An den Hochschulen wur­den Krisen­stäbe einge­set­zt und es gab einen regelmäßi­gen Aus­tausch mit dem Staatsmin­is­teri­um. Trans­parenz gab es lei­der nur sehr begren­zt (Übri­gens auch für uns Auss­chuss­mit­glieder. Über die vere­in­barten Maß­nah­men erfuhr ich nicht sel­ten erst wenn über­haupt, dann aus den Pressemit­teilun­gen des Min­is­teri­ums). Und auch die Beteili­gung aller Mit­glieder­grup­pen in den Krisen­stäben kon­nte nicht über­all sichergestellt wer­den. So wur­den die Studieren­den und auch die wis­senschaftlichen und kün­st­lerischen Mitarbeiter*innen an eini­gen Hochschulen nicht an den Entschei­dung­sprozessen beteiligt, obwohl die Prob­leme wirk­lich alle betr­e­f­fen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.: 7/2083) wird deut­lich, dass das Staatsmin­is­teri­um die Hochschulen alleine lässt. Sie sollen sich im Rah­men ihrer Autonomie selb­st um alles küm­mern. Das ist natür­lich nur begren­zt möglich. So ist der Antwort auch zu ent­nehmen, dass einige Voraus­set­zung in den pri­vat­en Bere­ich der Studieren­den fall­en, z.B. ein Inter­ne­tan­schluss, welche für ein dig­i­tales Semes­ter eine Grund­vo­raus­set­zung ist. Das heißt, wer keine Kohle für Web­cams oder teuer Soft­wares hat, die haben eben Pech. Das trifft diejeni­gen, die eh schon mit weni­gen Mit­teln ihr Studi­um bestre­it­en müssen, am härtesten. Lösun­gen hier­für bietet die Staat­sregierung bis heute nicht.

Jedoch scheint es als hät­ten die Hochschulen im Rah­men ihrer Möglichkeit­en die Sit­u­a­tion ganz gut über­standen. Es wur­den Konzepte entwick­elt für die Nutzung der Räum­lichkeit­en, zur Umset­zung dig­i­taler Lehre, Ver­hal­tensregeln usw. (Drs. 7/2083). Auch die Kleine Anfrage (Drs.: 7/2222) zeigt, dass ein großer Teil der Lehrver­anstal­tun­gen in diesem Semes­ter stat­tfind­en kön­nen — dig­i­tal. Aber was bedeutet das für die Studieren­den und die Lehren­den?

Es gibt auch an den Hochschulen pos­i­tive Entwick­lun­gen, die hof­fentlich auch in die näch­ste Nov­el­lierung des Hochschul­frei­heits­ge­set­zes ein­fließen wer­den. So sind beispiel­sweise Prü­fun­gen im Som­merse­mes­ter 2020 nicht verpflich­t­end und auch die Wieder­hol­ung im Falle des Beste­hens soll ermöglicht wer­den. Es gibt also eine Freiver­such­sregeln. Prü­fungs­fris­ten kön­nen ver­schoben wer­den und auch die Regel­stu­dien­zeit lässt sich an eini­gen Hochschulen ver­längern, wofür sich viele stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en einge­set­zt haben.

In der Lehre arbeit­en die säch­sis­chen Hochschulen mit ver­schiede­nen Online-Tools (eine Auflis­tung find­et sich in der Kleinen Anfrage Drs.: 7/2222). Dabei den Überblick zu behal­ten, ist wahrschein­lich nicht nur für die Studieren­den schw­er. Die Lehren­den an den säch­sis­chen Hochschulen hat­ten wohl die größte Ver­ant­wor­tung. Sie mussten sich in kurz­er Zeit mit den unter­schiedlichen Tools, über die sie ihre Vor­lesun­gen, Sem­i­nare etc. anbi­eten, ver­traut machen. Für viele bedeutete das erst ein­mal Schu­lun­gen, wie online Ange­bote über­haupt funk­tion­ieren, welche Möglichkeit­en es gibt und und und. Jede Ver­anstal­tung muss neu konzip­iert und vor­bere­it­et wer­den. Ganz zu schweigen von tech­nis­chen Prob­le­men, die vor allem am Anfang über­wun­den wer­den mussten.

Für die Lehren­den war und ist die dig­i­tale Lehre ein erhe­blich­er Mehraufwand. Man darf vor allem nicht vergessen, dass auch Dozierende während der Aus­gangs­beschränkun­gen Kinder zu betreuen hat­ten, oder wis­senschaftliche Hil­f­skräfte trotz der neuen Sit­u­a­tion Ange­hörige pfle­gen mussten.

Die Zeit der Kon­takt- und Aus­gangs­beschränkung war für alle eine riesen­große Umstel­lung. Viele lit­ten und lei­den auch psy­chisch unter der Sit­u­a­tion, plöt­zlich weniger Men­schen tre­f­fen zu kön­nen oder in sehr beengten Wohn­ver­hält­nis­sen, ohne ruhige Arbeit­sat­mo­sphäre, ihre Arbeit auf die Rei­he zu kriegen. Und die Lehren­den an den Hochschulen haben in dieser Zeit die kom­plette Umstel­lung auf ein dig­i­tales Semes­ter gewup­pt – teils ohne Zugang zu Büros oder Bib­lio­theken.

Das da Fehler nicht aus­bleiben, ist klar. Dass es auch immer noch keine Rou­tine gibt, ist auch ok. Dass es aber seit­ens der Staat­sregierung kaum Gespräch­sange­bote mit Betrof­fe­nen oder Unter­stützung bzw. Hand­lungsempfehlun­gen gab und gibt, ist mehr als unver­ständlich.

Die Hochschulen wer­den sich selb­st über­lassen. Dabei wäre es mehr als notwendig, dass klare Regelun­gen getrof­fen wer­den, die für alle säch­sis­chen Hochschulen gel­ten und trans­par­ent kom­mu­niziert wer­den. Das umfasst aus unser­er Sicht u.a.:

  • Regel­stu­dien­zeit ver­längern!
  • Prü­fungsreg­u­lar­ien fes­tle­gen!
  • Chan­cen­gle­ich­heit her­stellen über Nachteil­saus­gle­ich!
  • Unter­stützung der Lehren­den und Senkung des Lehrdep­u­tats!

Aktuell wer­den an den Hochschulen alle Entschei­dun­gen im Einzelfall und auf Antrag entsch­ieden. Möchte eine Per­son die Regel­stu­dien­zeit ver­längern, muss ein Antrag gestellt wer­den, dieser muss geprüft wer­den, dann gibt es eine Entschei­dung (Drs.: 7/2224). Eben­so ver­hält es sich bei der Ver­schiebung von Prü­fungsleis­tun­gen, wie die Kleine Anfrage Drs. 7/2223 zeigt.

Das Able­gen von Prü­fun­gen wird für alle eine Her­aus­forderung. Kri­tisch sehen wir vor allem die Ver­legung in den dig­i­tal­en Raum, ohne dass die Gewährleis­tung des Daten­schutzes ein Rolle zu spie­len scheint (Kleine Anfrage Drs.: 7/2223). Jedoch ist es zwin­gend notwendig, dass die Staat­sregierung als auch die Hochschulen über Rechte und Pflicht­en bei der Abnahme und Teil­nahme an Prü­fun­gen aufk­lären. Studierende müssen wis­sen, ob eine Prü­fung über Skype, oder Zoom rechtlich zuläs­sig ist. Auch die Hochschulen müssen sich absich­ern und ggf. andere Tools bere­it­stellen, um Prü­fungsleis­tun­gen abzunehmen.

Und wie geht‘s den Studieren­den und Mitarbeiter*innen?

Wie die Kleine Anfrage (Drs.: 7/2225) zeigt, inter­essiert es anscheinend kaum, ob sich Studierende über­haupt an den Online-For­mat­en beteili­gen. Schw­er zu sagen, ob über­haupt alle erre­icht wer­den. Viele Studierende haben Prob­leme mit dem W‑LAN, keine geeigneten Endgeräte, denn oft­mals ist Lap­top und Kam­era Grund­vo­raus­set­zung, um über­haupt am Sem­i­nar teil­nehmen zu kön­nen. Außer­dem wohnen viele Studierende in WG‘s, wenn alle Bewohner*innen gle­ichzeit­ig Vor­lesun­gen online ver­fol­gen, dann kann es zu Schwierigkeit­en kom­men. Abge­se­hen davon gibt es viele Studierende mit Kind, sie mussten während der ersten Wochen zu Hause ihr Studi­um absolvieren und neben­bei noch die Kinder­be­treu­ung übernehmen. Für aus­ländis­che Studierende gibt es neben der noch mieseren finanziellen Sit­u­a­tion auch sprach­liche Bar­ri­eren.

Und so sind wir wieder bei den fehlen­den finanziellen Hil­fen für die Studieren­den. Der Freis­taat Sach­sen wäre hier gefordert schnell­st­möglich die Prob­leme anzuge­hen. Wir haben in der Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag u. a. einen Sozial­fond für die Studieren­den gefordert, Unter­stützung für die Studieren­den­werke und Erle­ichterun­gen für die Lehren­den (Drs.: 7/2149), aber das wurde im zuständi­gen Auss­chuss abgelehnt. Alter­na­tiv stockt die Staat­sregierung die beste­hen­den Fonds der Studieren­den­werke für Sozialdarlehen/ Härte­fälle mit 450.000 Euro auf. Diese ste­hen als Über­brück­ung zur Ver­fü­gung solange bis die Bun­desmit­tel endlich fließen (Drs.: 7/2221) und nur im Rah­men von Einzelfal­l­entschei­dun­gen – klar, denn für alle würde es eh kaum reichen. Für die Hochschulmitarbeiter*innen ist keine finanzielle Unter­stützung geplant. Danke für gar nichts!

Wohlge­merkt sind die Studieren­den von heute die Wissenschaftler*innen von mor­gen, also die, die bei der näch­sten Pan­demie, bei der näch­sten Katas­tro­phe dann den Impf­stoff entwick­eln, oder einen Ausweg find­en sollen und jet­zt bekom­men sie nicht mal ihre Miete zusam­men? Wertschätzung sieht anders aus!

Wie in vie­len Lebens­bere­ichen auch, hat sich die Pan­demie, wie ein Bren­n­glas auf die bere­its vorhan­de­nen Prob­leme gelegt. Mehr als deut­lich wird jet­zt, dass es für die Studieren­den ein elter­nun­ab­hängiges rück­zahlungs­freies BAföG als Vol­lzuschuss braucht, die Stu­di­enge­bühren (z.B. Langzeit­stu­di­enge­bühren) müssen abgeschafft wer­den, denn sie sind ungerecht und belas­ten Studierende zusät­zlich nicht nur in Aus­nahme­si­t­u­a­tio­nen. Wis­senschaftlich­es und kün­st­lerisches Per­son­al braucht endlich ver­lässliche Kar­ri­ereper­spek­tiv­en und unbe­fris­tete Arbeitsver­hält­nisse als Regel. Alle Mit­glieder­grup­pen müssen gle­icher­maßen in die Entschei­dun­gen der Hochschulen sowie des Min­is­teri­ums ein­be­zo­gen wer­den. Studierende, wis­senschaftliche und kün­st­lerische Mitarbeiter*innen, Lehrende und das ver­wal­tung­stech­nis­che Per­son­al müssen beteiligt wer­den, denn alle getrof­fe­nen Entschei­dun­gen wirken sich auch auf alle Mit­glieder an den Hochschulen aus.

Wir hof­fen, dass die durch die Pan­demie noch deut­lich­er her­vor­ge­trete­nen Prob­leme nun endlich ange­gan­gen wer­den. Der kom­mende Haushalt­s­plan muss deut­lich aufge­stockt wer­den, um den Hochschulen, den Studieren­den, den Mitarbeiter*innen, den Lehren­den, den Bib­lio­theken und den Studieren­den­werke durch die Krise zu helfen und auch das Säch­sis­che Hochschul­frei­heits­ge­set­zes sollte in der angekündigten Nov­el­lierung krisen­fest umgestal­tet wer­den.

Weit­ere Infos find­et ihr unter:

Antrag der Frak­tion DIE LINKE. im Säch­sis­chen Land­tag:

  • Drs.: 7/2149 Hochschulen, Studierende und Beschäftigte wirk­sam vor Auswirkun­gen und (Langzeit)Folgen der Coro­n­avirus-Pan­demie schützen

Kleine Anfra­gen:

  • Drs. 7/2083 Umgang mit der Coro­n­avirus-Pan­demie an den Säch­sis­chen Hochschulen
  • Drs.: 7/2221 Finanzielle Unter­stützung für die säch­sis­chen Hochschulen zur Bewäl­ti­gung der Auswirkun­gen der COVID-19-Pan­demie
  • Drs.: 7/2222 Lehre an den säch­sis­chen Hochschulen während der COVID-19-Pan­demie
  • Drs.: 7/2223 Prü­fun­gen an den säch­sis­chen Hochschulen während der COVID-19- Pan­demie
  • Drs.: 7/2224 Stu­dienor­gan­i­sa­tion während der COVID-19-Pan­demie
  • Drs.: 7/2225 Studi­um an den säch­sis­chen Hochschulen während der COVID-19- Pan­demie