Sommersemester startet in Unklarheit – jetzt einheitliche Regelungen vereinbaren

Pressemiteilung — Zum Start des Som­merse­mes­ters 2020 meine ich:

Ein nor­males Semes­ter wird das nicht, das wis­sen die Studieren­den und die Beschäftigten, aber viel mehr wis­sen sie auch nicht. Wird meine Vor­lesung jet­zt online ange­boten? Wann kann ich meine Prü­fun­gen nach­holen? Wie kann ich meine Unter­la­gen aus­druck­en, wenn ich gar keinen Druck­er habe? Wie bezahle ich meine Miete? Wie bezahle ich den Semes­ter­beitrag, wenn meine Eltern mich ger­ade nicht unter­stützen kön­nen? Wird das Semes­ter auf die Regel­stu­dien­zeit angerech­net? Werde ich länger studieren müssen? Wie bezahle ich das?

Über die let­zten Wochen hat es Wis­senschaftsmin­is­ter Gemkow nicht geschafft, mit den Rek­torat­en, Beschäftigten und Studieren­den klare und ein­heitliche Regelun­gen zu vere­in­baren. Wir fordern, umge­hend einen Sozial­fonds für Studierende einzuricht­en, die in finanzielle Not ger­at­en sind. Die Hochschulen müssen ange­hal­ten wer­den, das Semes­ter flex­i­bel zu gestal­ten, um die Nachteile für Studierende und Beschäftigte ger­ing zu hal­ten. Zum Beispiel darf es nicht auf die Regel­stu­dien­zeit angerech­net wer­den. Semes­ter- und Prü­fungsaus­fall darf sich nicht neg­a­tiv auf die Dauer der Aufen­thalt­ser­laub­nis aus­ländis­ch­er Studieren­der auswirken. Außer­dem bedarf es ein­er geset­zlichen Regelung, die den Betrof­fe­nen auf Dauer Rechtssicher­heit garantiert.

Alle befris­teten und gegen­wär­tig aus­laufend­en Arbeitsverträge von Beschäftigten an den Hochschulen müssen auf deren Wun­sch um den Zeitraum der Pan­demie ver­längert wer­den. Dies würde dem Wis­senschafts- und Ver­wal­tungsper­son­al Sicher­heit geben und die Arbeit­sagen­turen sowie Job­cen­ter ent­las­ten. Auch die Studieren­den­werke müssen finanzielle Unter­stützung erhal­ten, um fehlende Ein­nah­men aus dem Men­saverkauf und Zim­merver­mi­etung kom­pen­sieren zu kön­nen.“