Rede zum Sächsischen Hochschulzulassunggesetzes
Heute hätte ich meine erste Rede im Sächsichen Landtag gehalten, und zwar zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassunggesetzes (furchtbares Wort). Die heutige Sitzung sollte wegen des Coronavirus kurz gehalten werden, deswegen wurden die Reden nur zu Protokoll gegeben.
Worum geht es?
Es soll ein Auswahlverfahren zur Zulassung zu den medizinischen Studiengängen bis zum Wintersemester 2020/21 im Landesgesetz festgelegt werden.
Positiv am Gesetzentwurf der Koalition ist, dass nun endlich schulnotenunabhängige Kriterien bei der Zulassung zum Hochschulstudium zumindest in den Studiengängen wie Medizin, Pharmazie oder Tiermedizin berücksichtigt werden können. Das bietet denjenigen eine Chance auf ein Studium, die eben nicht mit einem Einser-Abi aus der Schule kommen oder die bereits z.B. in einer Ausbildung berufliche Vorerfahrung gesammelt haben.
Doch der Vorschlag der Koalition will auf der anderen Seite die Gewichtung des Abizeugnisses aufwerten. So sollen künftig 30%, statt wie bisher 20% der Plätze an die Besten eines Abiturjahrgangs gehen. Weiterhin sind zusätzliche Kriterien wie Auswahlgespräche und mündliche Verfahren problematisch, weil sie stark sozial-selektiv wirken, da bei diesen subjektiven Verfahren oftmals nach kulturellem Kapital und nicht nach fachlicher Qualifikation ausgewählt wird, was auch die KSS kritisiert.
In unserem Bildungssystem gibt es eh schon soziale Schranken und ich finde, statt über weitere Zulassungsbeschränkungen zu reden, müssen wir die Kapazität der Studiengänge erhöhen, damit wirklich alle Bewerber*innen einen Platz bekommen. Die aktuelle Situation in Deutschland und in der Welt zeigt doch, dass wir unbedingt mehr Mediziner*innen brauchen!
Wir als Linksfraktion wollen gar keine Zulassungsbeschränkungen beim Studium.