Rede zum Sächsischen Hochschulzulassunggesetzes

Heute hätte ich meine erste Rede im Säch­sichen Land­tag gehal­ten, und zwar zum Geset­zen­twurf zur Änderung des Säch­sis­chen Hochschulzu­las­sungge­set­zes (furcht­bares Wort). Die heutige Sitzung sollte wegen des Coro­n­avirus kurz gehal­ten wer­den, deswe­gen wur­den die Reden nur zu Pro­tokoll gegeben.

Worum geht es?

Es soll ein Auswahlver­fahren zur Zulas­sung zu den medi­zinis­chen Stu­di­engän­gen bis zum Win­terse­mes­ter 2020/21 im Lan­des­ge­setz fest­gelegt wer­den.

Pos­i­tiv am Geset­zen­twurf der Koali­tion ist, dass nun endlich schul­note­nun­ab­hängige Kri­te­rien bei der Zulas­sung zum Hochschul­studi­um zumin­d­est in den Stu­di­engän­gen wie Medi­zin, Phar­mazie oder Tier­medi­zin berück­sichtigt wer­den kön­nen. Das bietet den­jeni­gen eine Chance auf ein Studi­um, die eben nicht mit einem Einser-Abi aus der Schule kom­men oder die bere­its z.B. in ein­er Aus­bil­dung beru­fliche Vor­erfahrung gesam­melt haben.

Doch der Vorschlag der Koali­tion will auf der anderen Seite die Gewich­tung des Abizeug­niss­es aufw­erten. So sollen kün­ftig 30%, statt wie bish­er 20% der Plätze an die Besten eines Abitur­jahrgangs gehen. Weit­er­hin sind zusät­zliche Kri­te­rien wie Auswahlge­spräche und mündliche Ver­fahren prob­lema­tisch, weil sie stark sozial-selek­tiv wirken, da bei diesen sub­jek­tiv­en Ver­fahren oft­mals nach kul­turellem Kap­i­tal und nicht nach fach­lich­er Qual­i­fika­tion aus­gewählt wird, was auch die KSS kri­tisiert.

In unserem Bil­dungssys­tem gibt es eh schon soziale Schranken und ich finde, statt über weit­ere Zulas­sungs­beschränkun­gen zu reden, müssen wir die Kapaz­ität der Stu­di­engänge erhöhen, damit wirk­lich alle Bewerber*innen einen Platz bekom­men. Die aktuelle Sit­u­a­tion in Deutsch­land und in der Welt zeigt doch, dass wir unbe­d­ingt mehr Mediziner*innen brauchen!

Wir als Links­frak­tion wollen gar keine Zulas­sungs­beschränkun­gen beim Studi­um.